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ALLGEMEINE GESCHÄFTS-BEDINGUNGEN MIT KUNDENINFORMATIONEN 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für einen Tattootermin

 

 

VERTRAGSGEGENSTAND

 

(1) Gegenstand des Vertrages ist ein Tattoo-Termin bei No More Tears, Mittlerer Lech 35, 86150 Augsburg mit allen beinhaltenden Leistungen (die Vorbesprechung, der E-Mail Verkehr, samt aller dazu gehörigen und nachfolgend abschließend aufgeführten Leistungen: die Vorbesprechung (Beratungstermin), Korrespondenz mit der Kund*in, Anfertigung einer oder mehrerer Zeichnung(en), der entsprechenden Tätowierung(en),einer Nachbesprechung (Tattoopflege, offene Fragen) und ggf. ein Nachstechtermin).

(2) Dieser Vertrag ist ein Werkvertrag. Ergänzend zu den Regelungen dieses Vertrages finden die §§ 631 ff. BGB Anwendung.

 

VORAUSSETZUNGEN

 

Die Kund*in ist verpflichtet, die folgenden Pflichten zu erfüllen. Einen Verstoß hiergegen ist gegenüber No More Tears unverzüglich anzuzeigen. Die Kund*in bestätigt mit Vertragsschluss, dass sie*er alle folgenden Voraussetzungen zum Zeitpunkt des Tattootermins erfüllt:

(1) Die Kund*in muss zum Tattoo-Termin volljährig sein und die nötige geistige Reife besitzen. Es darf keine Schwangerschaft bestehen und die Kund*in darf sich nicht in Stillzeit befinden.

(2) 24 Stunden vor dem Termin dürfen keine blutverdünnenden Mittel eingenommen werden (Alkohol, Schmerzmittel, Koffein etc.).

(3) Folgende Erkrankungen dürfen bei der Kund*in nicht diagnostiziert sein und auch nicht im Verdacht stehen, vorzuliegen: Bluter, Hepatitis, HIV, Leukämie, Krebs, Diabetes, ansteckende Krankheiten, Herzklappenfehler, Metallallergie, akute Infektionen, wie z.B. Bronchitis, Grippe oder Mittelohrentzündung. Schuppenflechte, Neurodermitis oder sog. wildes Fleisch dürfen im betreffenden Bereich, der tätowiert werden soll, nicht vorliegen.

Die Kund*in ist sich bewusst darüber, dass ein Verschweigen dieser Krankheiten und ein dessen ungeachtet stattfindender Tattoo-Termin zu schweren Gesundheitsproblemen und in Ausnahmefällen zum Tod führen kann.

(4) Die Durchführung eines jeden Termins steht unter dem Vorbehalt, dass die Kund*in sich bei diesem nicht in einem Zustand befindet, welcher der Durchführung der Tätowierung entgegensteht, insbesondere, wenn die Kund*in sich auf eine Art und Weise verhält, welche die erfolgreiche Anfertigung einer Tätowierung als unsicher erscheinen lässt. Die Kund*in hat vor jedem Termin eine schriftliche Einwilligungserklärung abzugeben. Unterlässt sie*er dies oder ist sie*er rechtlich hierzu nicht in der Lage oder liegt sonst ein in diesem Vertrag geregelter Grund vor, welcher der Durchführung des jeweiligen Termins entgegensteht, so gilt dies als Terminabsage durch die Kund*in aufgrund von Umständen, die sie*er zu vertreten hat.

  


VERGÜTUNG

Die Vergütung  für den Tattootermin findet in zwei Schritten statt:

-Anzahlung bei Terminbuchung für eine Beratung und den Tattootermin

-Zahlung des verbleibenden Restgesamtbetrags für die Tätowierung

 

(1) Der Mindestsatz für eine Tätowierung liegt bei 150€. Die Höhe des finalen Preises richtet sich nach Dauer der Arbeit. Es werden 210€ pro Stunde abgerechnet. Pro angefangener Stunde wird auf die halbe Stunde aufgerundet. Im Preis ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.

(2) Ausnahmen können für Wannados und einfache Motive gelten. Hier kann es zu einer vorherigen Festlegung des Preises kommen. Wird ein Wannado gebucht, ist hierfür eine Anzahlung von 100€ zu zahlen. Hier ist kein Beratungsgespräch nötig.

(3) Für Motive, bei denen ein Beratungstermin nötig ist, ist von der Kund*in vorab eine Anzahlung von 100€ zu zahlen. Bei Absage des Beratungstermins werden nur 50€ in Form eines Gutscheins zurückerstattet und die restlichen 50€ einbehalten. 

Im Beratungstermin wird der Tattoopreis anhand des geschätzten Zeitaufwands grob festgelegt. Für den Termin werden dann 100-300€ als weitere Anzahlung fällig. Die Frist zur Leistung der Anzahlungen beträgt 24 Stunden ab Terminfindung. Wird die Anzahlung innerhalb dieser 24 Stunden nicht erbracht , wird der Termin storniert. Beil fristgerechter Zahlung gilt der Termin als durch die Kund*in verbindlich gebucht.

(4) Die Anzahlung wird mit dem Endpreis verrechnet. 

(5) Eine pauschale Aussage über den endgültigen Preis eines Tattoos ist nicht möglich. Mehrere Faktoren, die auch erst nach der erfolgten Tätowierung bekannt werden können, fließen in die Preisgestaltung mit ein. Vorab können seitens des Tattoostudios nur lediglich grobe Einschätzungen genannt werden.

(6) Kommt im Laufe des Tattootermins kein Tattoo zustande, muss die geleistete Arbeitszeit der Tätowierer*in trotzdem mit dem bekannten Stundensatz vergütet werden.

(7) Die Uhr tickt ab Beginn des offiziellen Tattootermins, seid also bitte pünktlich. Alle Tätigkeiten, die zur Fertigstellung des Tattoos führen, sind Arbeitszeit und von der Preisgestaltung nicht auszuschließen ( z.B. spontane Motivänderungen, Vorbereiten der Haut, Setzen der Hautschablone, Anbringen eines Wundverbandes usw.).

(8) Sollte sich am Termin herausstellen, dass die die Kund*in krank ist oder die gewünschte Stelle Verletzungen, Infektionen, Sonnenbrand, Hautkrankheiten usw. aufweisen, tritt "Termine und Fristen Punkt (9)" in Kraft. Ein neuer Termin kann nach Genesung vereinbart werden.

(9) Gutscheine können ab 50€ erworben werden. Wird ein Versand erwünscht, so trägt die Käufer*in die Kosten für das Porto. Gutscheine berechtigen die Besitzer*in nicht dazu Anspruch auf ein Tattoo in jedem Stil zu bekommen. Gutscheine sind übertragbar. Ihr Wert oder Restguthaben wird nicht ausgezahlt.

(8) Preise sind nicht verhandelbar.

 

TERMINE UND FRISTEN

(1) Der vereinbarte Tattoo- Termin wird in einer Bestätigungs- E- Mail festgehalten.

(2) Änderungswünsche und Anregungen für die Motivzeichnung müssen mindestens drei Tage vor dem Terminbeginn bei der jeweiligen Künstler*in eingegangen sein. Spätere Korrekturwünsche können nur beim Tattoo-Termin selbst besprochen und angepasst werden. Hier wird ebenfalls der reguläre Stundensatz fällig.

(3) Wird ein Termin weniger als 72 Stunden (3 Werktage: Mo-Fr) vor dem Termin storniert, behält No More Tears als Stornierungsgebühr die gesamte Anzahlung endgültig ein.

(4) Wird der Beratungstermin wahrgenommen, aber der Tattootermin vor dem Zeitraum von 72 Stunden storniert, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der 50 Euro Teilgebühr für den Beratungstermin.

(5) Terminverlegungen (ausschließlich E-Mail an : hello@nomoretears-augsburg.com) sind bis zu 7 Werktage (Mo-Fr) vor dem Termin möglich.

(6) Kommt der Termin kundenseitig nicht zustande (bspw. durch Absagen oder Nichterscheinen) verfällt die Anzahlung, sowie der pauschale Anspruch auf einen neuen Termin.  Bei Nichterscheinen oder Absage verfällt in diesem Fall der Anspruch auf einen weiteren Termin. Dies gilt ebenfalls für Nachstechtermine.

(7) Der Termin gilt als storniert, wenn die entsprechende Künstler*in diese schriftlich oder in einer anderen Form innerhalb der o.g. Frist bestätigt hat.

(8) Rückerstattungen der Anzahlung erfolgen niemals Bar oder per Überweisung/ PayPal, sondern ausschließlich in Form eines übertragbaren Gutscheins.

(9) Bei  Nicht-Erscheinen am Tag des Termins werden der Kund*in 50% des kalkulierten Preises für die Sitzung in Rechnung gestellt, mindestens  jedoch 250€. Zusätzlich verliert die Kund*in den Anspruch auf einen neuen Termin. Es besteht kein Recht auf entstandene Entwürfe und Zeichnungen.

(10) In Fällen einer Terminabsage durch die Tätowierer*in wird eine Ersatztermin vereinbart, welcher zum frühstmöglichen Zeitpunkt  während der Öffnungszeiten stattfindet. Ein Anspruch auf einen Termin an Wochenenden oder Feiertagen besteht nicht. Wird kein passender Termin gefunden, kann die Anzahlung in Form eines übertragbaren Gutscheins erstattet.

 

ANGEFERTIGTE ZEICHNUNGEN/ TÄTOWIERUNG

(1) Die Vorlage für die Tätowierung wird auf der Grundlage des Beratungstermins erstellt. Sofern im Folgenden nichts Abweichendes geregelt ist, verbleiben alle Eigentums- und Nutzungsrechte an der Vorlage bei der Künstler*in und/ oder No More Tears.

(2) Es ist möglich, bis zu 3 Werktage vor dem Tattootermin Änderungswünsche und Ideen der Tätowierer*in gegenüber via E-Mail zukommen zu lassen.

(3) Die Vorlage wird i.d.R. am Tag des Tattootermins der Kund*in gegenüber präsentiert und besprochen. In diesem Rahmen sind dann noch Anpassungen in Größe und Form möglich.

(4) Wird die Tätowierung nicht begonnen oder nicht fertiggestellt, hat die Kund*in kein Recht auf die Überlassung eines eventuell gefertigten Entwurfs. Soweit die Kund*in diesen im Einzelfall zu erwerben wünscht, ist hierzu eine schriftliche gesonderte Vereinbarung erforderlich. Eine Überlassung ist ausgeschlossen, soweit es sich bei der Tätowierung um eine Freihandarbeit handelt.

(5) Die Kund*in gewährt der Tätowierer*in ein unentgeltliches inhaltlich, räumlich, sowie zeitlich unbeschränktes Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an sämtlichen Fotografien, welche diese von der erstellten Tätowierung anfertigt.

(6) Für die orthografische Richtigkeit einer Tätowierung – gleich in welcher Sprache - wird keinerlei Haftung übernommen. Dasselbe gilt für Datumsangaben etc. in fremden Formaten. Die Kund*in wird ausdrücklich aufgefordert, sich vor der Durchführung der eigentlichen Tätowierung zu versichern, dass der gewünschte Schriftzug die begehrte Schreibweise und korrekte Rechtschreibung aufweist.

(7) Für Komplikationen bei der Wundheilung und daraus mögliche resultierende Folgen (Wundinfektionen, Vernarbungen, Beschädigung einer Tätowierung etc.) infolge von Nachsorgefehlern oder Nachlässigkeiten durch die Kund*in wird keine Haftung übernommen. Die Kund*in wird aufgefordert, sich an die Pflegeanleitung zu halten und im Falle eines unerwarteten Heilungsverlaufs unmittelbar mit uns in Kontakt zu treten oder – bei erheblichen Problemen oder Komplikationen außerhalb unserer Geschäftszeiten – einen fachlich versierten Arzt aufzusuchen.

NACHSTECHEN

(1) Die Auftraggeber*in hat Anspruch auf das Nachstechen der erbrachten Tätowierung. Das Nachstechen, was als Korrektur einer unregelmäßig abgeheilten Tätowierung verstanden wird, muss in den – auf den Ersttermin der frischen Tätowierung – darauf folgenden 6 Monaten erfolgen.

(2) Das ist nur möglich, wenn die Auftraggeber*in sich in einem angemessenen Zeitraum von 5 Monaten bei der betreffenden Künstler*in meldet. Dies muss über E-Mail mit dem Betreff "Nachstechen" erfolgen. Ein Foto (gute Qualität) der abgeheilten Tätowierung, aus dem sich auch der unregelmäßige Heilungsverlauf erkennen lassen muss, muss Bestandteil dieser E-Mail sein.

(3) Das Nachstechen einer Tätowierung ist nur möglich, wenn diese vollständig verheilt ist. Nach spätestens 6 Wochen sollte das frisch gestochene Tattoo verheilt und die Epidermis vollständig regeneriert sein. Erst dann kann ein Nachstechtermin vereinbart werden.

(4) Für das Nachstechen wird eine Gebühr von mindestens 30 Euro erhoben. Dieser kann nach oben hin variieren und ist vom Umfang des Nachstechens abhängig. Meldet sich die Auftraggeber*in in dem von (2) definierten Zeitraum, wird die Gebühr 50 Euro voraussichtlich nicht übersteigen.

 (5) Meldet sich die Auftraggeber*in nach der verstrichenen Frist von 5 Monaten, handelt es sich hier nicht mehr um eine einfache Korrektur der Tätowierung, sondern wird als komplette Auffrischung gewertet. Meldet sich die Auftraggeber*in nach der verstrichenen Frist, wird der übliche Stundensatz von 210€ berechnet.


GEWÄHRLEISTUNG

 

Die Auftragnehmer*in haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den Regelungen des BGB für den Werkvertrag, die Auftraggeber*in hat aber zuerst die Rechte auf Nacherfüllung geltend zu machen. Schlägt diese zweimal fehl, stehen der Auftraggeber:in die weiteren Mängelrechte (Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz) zu.

 

HAFTUNG

Die Auftragnehmer*in haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist. Des Weiteren weist No More Tears darauf hin, dass Kleidung und Schuhwerk bei Verschmutzung bzw. Beschädigung durch Farbe, Desinfektionsmittel und sonstige Materialien nicht ersetzt werden.

 

 

 

 

AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

(1) Die Auftraggeber*in kann gegenüber den Forderungen der Auftragnehmer*in nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

(2) Die Auftraggeber*in darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn ihr Gegenanspruch auf diesem Vertrag beruht.

INFORMATIONSPFLICHT GEMÄSS § 36 VSB

 

Die Auftragnehmer*in beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.

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